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Frage: Wieviel Miete zahlen Sie in 30 Jahren bei z.B. nur 500,- Euro Kaltmiete?

Laut Angaben des statistischen Bundesamtes stiegen die Mieten höher als  die Lebenskosten in den vergangenen Jahren um 2 bis 3,8%. Realistische Prognosen gehen von laufenden Mietsteigerungen von 4% pro Jahr für die Zukunft aus.

Sehen Sie selbst hier in der Tabelle:

Nur auf das Bild klicken und Excel sollte sich öffnen...

Frage: Wieviel Miete zahlen Sie in 30 Jahren bei nur 500,- Euro Kaltmiete?Frage: Wieviel Miete zahlen Sie in 30 Jahren bei nur 500,- Euro Kaltmiete?

 

Minuswachstum Bei LV,s-Markt-man trenne Versicherung von Sparen

Darum Finger weg von unrentablen Sparanlagen.

Die Lebensversicherer machen jedes Jahr einen Gewinn nur aus den Kosten i.H.v. 10.000.000.000,- Euro! Diese Kosten bezahlt alleine der arme Kunde!

Lohnt sich da eine Lebensversicherung?

Fragen Sie uns doch ...

 

RL - FINANZ

 

Augen  Auf  Im  Finanzverkehr

Lehrvideo 83: Aus §89 VAG wird § 314 VAG

 

VAG § 314 (ehemalig § 89 VAG)
(1) 1 Ergibt sich bei der Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögenslage eines Unternehmens, dass dieses dauerhaft nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, die Vermeidung des Insolvenzverfahrens aber zum Besten der Versicherten geboten erscheint, so kann die Aufsichtsbehörde das hierzu Erforderliche anordnen, auch die Vertreter des Unternehmens auffordern, innerhalb bestimmter Fristen eine Änderung der Geschäftsgrundlagen oder sonst die Beseitigung der Mängel herbeizuführen. 2 Alle Arten von Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden. 3 Die Vorschriften der Insolvenzordnung zum Schutz von Zahlungsabrechnungssystemen, Wertpapierliefersystemen und Wertpapierabrechnungssystemen sowie von dinglichen Sicherheiten der Zentralbanken und von Finanzsicherheiten sind entsprechend anzuwenden.

(2) 1 Unter der Voraussetzung nach Absatz 1 Satz 1 kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen. 2 Dabei kann die Aufsichtsbehörde ungleichmäßig verfahren, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen, insbesondere, wenn bei mehreren Gruppen von Versicherungen die Notlage des Unternehmens mehr in einer Gruppe als in einer anderen Gruppe begründet ist. 3 Bei der Herabsetzung werden, soweit Deckungsrückstellungen der einzelnen Versicherungsverträge bestehen, zunächst die Deckungsrückstellungen herabgesetzt und danach die Versicherungssummen neu festgestellt; ist dies nicht möglich, werden die Versicherungssummen unmittelbar herabgesetzt. 4 Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt.

(3) Die Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 können auf eine selbständige Abteilung des Sicherungsvermögens (§ 125 Absatz 6) beschränkt werden.

 

 

Hier der Beweis als Video:

Zahlungsverbot der Lebensversicherungen per Gesetz
Aus § 89 VAG wird § 314 VAGZahlungsverbot der Lebensversicherungen per Gesetz Aus § 89 VAG wird § 314 VAG

 

 

 

 

 

 

 

Wussten Sie das ???

 

Gefährliche Rentenillusion

http://rl-finanz.de/gefaehrliche-rentenillusion/
 

Hier das Video dazu ...

Gefährliche RentenillusionGefährliche Rentenillusion

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