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Augen Auf Im Finanzverkehr
30 Jahre „legaler Betrug“
Schon damals arbeiteten der Bund der Versicherten und die Verbraucherzentrale Hamburg gut zusammen. So veröffentlichten sie gemeinsam eine kleine Broschüre mit dem Titel „Versicherung ja, aber mit Köpfchen!“. Auf knapp 50 Seiten erklärten die Verbraucherschützer die wichtigsten Erkenntnisse zum Thema Versicherungen. Es gab Schaubilder mit wichtigen und unwichtigen Versicherungsarten und kleine lustige Zeichnungen lockerten die trockene Materie auf.
Die Passage zur Lebensversicherung war zum Beispiel durch eine einfache Strichzeichnung illustriert. Eine Mauer mit Graffitis zeigt ein Strichmännchen mit den Schriftzügen „Fritzi ist doof“ und „Lebensversicherung zur Altersvorsorge ist Betrug“. Die letzte Aussage, die sich auch im Text wiederfand, ärgerte die Versicherungsbranche außerordentlich und war Aufhänger für den Streit.
Aber nicht nur das: Im Text fanden sich auch Behauptungen wie etwa, dass bei einer Kapitallebensversicherung die Rendite „oft unter der Inflationsrate liegt“, dass die Versicherten an den hohen Wertsteigerungen der Kapitalanlagen „nur selten beteiligt werden“ und dass der Staat sich bei den Versicherungsunternehmen „billige langfristige Kredite“ verschaffen würde, so dass „man Beiträge für Kapitallebensversicherungen in vielen Fällen als Steuer für Dumme“ bezeichnen könne. Zusätzlich würden „angebliche“ Steuervorteile „zur langfristigen Geldhingabe“ verführen.
Die Versicherungswirtschaft wehrte sich gegen einige dieser Behauptungen und wollte die weitere Verbreitung unterbinden. Gelungen ist ihr das nicht. Seit 30 Jahren darf also die Gleichung
„Lebensversicherung zur Altersvorsorge = Legaler Betrug“
auch nach Ansicht des Landgerichts Hamburg öffentlich verbreitet werden.
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