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Gerichtsurteile
Urteile
OLG Dresden 28.03.2017 zur Berechnung der Nutzungsentschädigung
„… In den Anlagen K8/K9 werden sodann die Nutzung, die die Beklagte aus den dem Vertrag belasteten Kosten gezogen hat, anhand der in den veröffentlichten Geschäftsberichten der Beklagten enthaltenen Eigenkapitalrendite ermittelt. Gegen diese Berechnung hat die Beklagte keine Einwände erhoben; sie sind auch nicht gerechtfertigt
(ebenso OLG Koblenz, Urteil vom 3.8.2016 – 10 U 453/15)…“
BGH 2015
Am 29.07.2015 fällt der BGH das Urteil IV ZR 448/14 in dem die Höhe der Nutzungsentschädigung weiter definiert wird und der gezogene Nutzen der Versicherungsgesellschaft als Grundlage für die Berechnung der Nutzungsentschädigung definiert wird.
BGH 2014
Urteil des BGH ermöglicht zeitlich unbegrenzten Widerruf
Im Mai 2014 fällte der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil, welches festlegt, daß dem Versicherungsnehmer ein zeitlich unbeschränktes Widerrufsrecht zusteht, wenn die Widerrufsbelehrung beim Abschluß einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung fehlerhaft war.
Dieses Grundsatzurteil wurde am 19.11.2014 mit dem Urteil IV ZR 329/14 nochmals bestätigt und konkretisiert die Höhe der Rückerstattung.
EuGH 2013
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied durch Urteil vom 19.12.2013 (Az. C-209/12), daß das Widerrufsrecht gleichsam ein Heiligtum des EU-Verbraucherschutzes ist. Damit wurde der deutsche Gesetzgeber faktisch gerügt, der gesetzlich die Ewigkeit auf eine Frist von einem Jahr gekürzt hatte.
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